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Kann ich jemand anderen für mich zur Wahl schicken?

Es ist nicht möglich, sich bei der Wahl vertreten zu lassen. Im Grundgesetz ist verankert, dass die Wahlen "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" sind. Wäre eine Stellvertretung möglich, wäre das Geheimnis der Wahl nicht mehr gewährleistet. Dies wäre verfassungswidrig und ist somit unzulässig.

Kann man am Wahltag nicht anwesend sein, so muss man stattdessen eine Briefwahl beantragen. Die Frau oder den Bekannten kann man nicht für sich ins Wahllokal schicken. (tw)
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