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Kann man ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen?

Da die Wahlbenachrichtigungskarten von der Post transportiert werden, kommt es immer wieder einmal vor, dass einige Karten verloren gehen. Obwohl der Wähler im Wahlverzeichnis enthalten ist, erhält er keine Karte.
Die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte ist zwar bei der Wahl erwünscht, jedoch nicht erforderlich. Wenn der Wähler im Wählerverzeichnis geführt wird und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, ist eine Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich.
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist nämlich nicht Voraussetzung, an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Sie gibt lediglich den Hinweis, wann die Wahl stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. (tw)
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