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Kann der Rechtsanwalt einen Gebührenvorschuss verlangen? Wie hoch darf er sein?
Ja. Der Rechtsanwalt kann einen Gebührenvorschuss verlangen. Das stellt § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) klar. Der Vorschuss ist meist bei der Beauftragung des Anwaltes zu leisten. Dieser Vorschuss muss allerdings immer angemessen sein. Was angemessen ist, hängt vorallem davon ab in welcher Höhe Gebühren bereits entstanden sind und voraussichtlich noch entstehen werden. Werden die Gebühren nicht aufgebraucht, muss der Anwalt sie zurückzahlen. Häufig werden die allgemeinen Mandatsbedingungen vorgelegt, wenn Sie auch die Prozessvollmacht unterschreiben sollen. Hier findet sich meist näheres zu den zu zahlenden Vorschüssen.
(tw)
