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Darf man Pokerturniere veranstalten? Ist Pokern mit Freunden strafbar?
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass das Veranstalten von Glücksspielen grundsätzlich verboten ist. Es ist staatlich reglementiert und bedarf einer speziellen behördlichen Erlaubnis. Wer ohne eine Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet macht sich gem. § 284 StGB strafbar. Ein Pokerturnier mit Freunden kann daher schnell zu einer weniger angenehmen Runde mit der Staatsanwaltschaft werden. Doch so weit muss es nicht kommen, wenn man bestimmte Regeln beachtet. Es handelt sich bei einem Pokerturnier nämlich dann nicht um ein verbotenes Glücksspiel, wenn das Turnier ohne Einsätze statt findet bzw. Veranstalter lediglich einen vom Spielerfolg unabhängigen Kostenbeitrag bis etwa 15,- EUR pro Teilnehmer erhebt, um die Durchführung des Spiels zu ermöglichen. Die Möglichkeit des re-buy ist allerdings unzulässig und der Wert des Sachpreises bzw. das Preisgeld darf etwa 60,- EUR nicht übersteigen (OVG Koblenz, Az.: 6 A 10199/09). Zu beachten ist außerdem noch, dass der Gewinner für das Startgeld die Mit- bzw. Weiterspielberechtigung und nicht einen unmittelbaren Sachpreis oder eine direkte Geldsumme erhalten darf (OLG München, Az.: 5 St RR 132/09). Das Startgeld darf also nicht die Merkmale eines Einsatzes aufweisen, was anderenfalls zu einem verbotenen Glücksspiel führen würde. Da es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt und es durchaus passieren kann, dass bei größeren (z.B. öffentlichen) Turnieren die Staatsanwaltschaft eine Prüfung einleitet sollten der Rahmen des Turniers und das Startgeld möglichst klein gehalten und z.B. der Begriff "Einsatz" vermieden werden.
(PU, tw)