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Sind eigene Getränke im Fitnessstudio erlaubt? Getränkeverbot zulässig?

Das Mitbringen eigener Getränke in ein Sportstudio ist grundsätzlich erlaubt und kann weder durch die AGB des Studios oder die Hausordnung eingeschränkt werden. Ein entgegenstehendes Verbot des Verzehrs eigener Getränke ist unzulässig, da es den Kunden unangemessen benachteiligt. Der Sporttreibende wäre nämlich auf das Getränkeangebot des Studios angewiesen. Dieses könnte aber die Preise unverhältnismäßig hoch ansetzen und den Kunden aufgrund seines durch den Sport veranlassten Mehrbedarfs an Flüssigkeit zum Kauf zwingen (LG Frankfurt, 24.11.2004 – Az: 2/2 O 307/04; OLG Brandenburg, 25.06.2003 – Az: 7 U 36/03)

Getränkeklauseln sind grundsätzlich unzulässig

Befindet sich in den AGB des Vertrages mit dem Fitnessstudio weiterhin eine solche „Getränkeklausel“ kann man als Kunde den Studiobetreiber auf die Unzulässigkeit hinweisen und ihn bitten die Klausel aus dem Vertrag zu streichen oder andernfalls die Verbraucherzentralen einschalten. In bestimmten Fällen kann ein solcher Ausschluss aber dennoch zulässig sein. Beinhaltet der Vertrag mit dem Fitnessstudio lediglich ein Verbot von Glasflaschen unter Hinweis auf das Verletzungsrisiko beim Zerbrechen, so ist diese Klausel zulässig. Daher sollte man generell zur Plastik- oder PET-Flasche greifen wenn man sich im Fitnessstudio sportlich betätigen möchte.

(BT, tw)
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