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Umzug: Kann man dem Fitnessstudio kündigen?

Eine Kündigung unterliegt zunächst den vertraglich vereinbarten Fristen, so dass bei einer Mindestlaufzeit nicht vor Ablauf dieser Zeit das Vertragsverhältnis beendet werden kann. §314 BGB sieht hiervon aber eine Ausnahme vor, wenn bei einem Dauerschuldverhältnis ein wichtiger Grund gegeben ist. Dann kann sich jede Vertragspartei auch ohne Einhaltung der Fristen vom Vertrag lösen.

Beim Umzug kommt es auf den Einzelfall an

Bei einem Umzug spielen die Entfernung und die Mühen eine Rolle die man auf sich nehmen muss um das Studio zu erreichen. Liegt das Fitnessstudio in einem anderen Ort oder Stadtteil und ist nur noch unter größten Mühen zu erreichen liegt ein wichtiger Grund vor (OLG Frankfurt, 5.12.1994, Az: 6 U 164/93; AG Hamburg-Wandsbek, 29.10.1998, Az: 716 c 421/98). Lediglich unwesentlich längere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Genaue Km-Grenzen gibt es hier aber nicht. Dies ist einzelfallabhängig.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann übrigens nicht einseitig durch die AGB des Studios ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vertragspassage ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt.

Eine außerordentliche Kündigung sollte aber schnellstmöglich nach Eintritt des wichtigen Grundes erfolgen. Die Rechtsprechung geht hier von einem Zeitraum von maximal 14 Tagen aus. Erfolgt die Kündigung später kann dies u.U. als stillschweigende Zustimmung zur Weiterführung des Vertrages gewertet werden und das Kündigungsrecht erlischt.

Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden sollten Sie eine Kündigung möglichst schriftlich erklären.

(BT, tw)
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