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Google Street View - Widerspruch möglich?
Der Suchmaschinenbetreiber Google lichtet für sein Programm Google Street View viele Straßen auf der ganzen Welt ab und stellt diese online zur Verfügung. Auf den Bildern sind Menschen, Autos und Häuser zu erkennen. Bei Fotos von Gebäuden und Gründstücken handelt es sich allerdings in der Regel um personenbezogene Daten, da diese über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert sind. Insofern ist es möglich anhand einer Adresse die Bilder dem Bewohner zuzuordnen. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt allerdings dem Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist die Speicherung derartiger Bilder nur zulässig, wenn nicht schutzwürdige Interessen der Person überwiegen. Davon ist nach Ansicht der obersten Datenschutzbehörden auszugehen, wenn auf den Bildern Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern zu erkennen sind.
Widerspruch gegen Google Street View
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht zudem in § 20 Abs. 5 BDSG vor: "Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung [...] genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen [...] das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt." Insofern hat jeder von Google fotografierte Grundstückseigentümer oder sonst Betroffener das Recht einen Widerspruch einzulegen. Google hat bereits zugesichert, die Widersprüche rechtzeitig zu berücksichtigen. Ob die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch Google eingehalten werden, kontrolliert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wer einen Widerspruch gegen die Ablichtung von sich oder seinem Haus einreichen will, der kann das per E-Mail oder schriftlich machen und sich an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google wenden. Die Adresse lautet: "Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg".
In dem Widerspruch sollten die konkreten Gebäude oder Grundstücke bzw. Fahrzeuge möglichst mit Adresse angegeben werden. Es ist übrigens nicht nötig, den Grund für den Widerspruch oder Gesetzesnormen darzulegen.
(tw)