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Bedienung/Kellner im Restaurant ist zu langsam oder vergisst Bestellungen - was tun?
Nachdem sie sich nun nicht nur für das Restaurant sondern auch für ihre Speisen entschieden haben, werde sie auf die zeitlupenartige Arbeitsphilosophie ihrer Bedienung aufmerksam. Wäre dies nicht schon genug des Guten, vergisst die Bedienung letztlich auch noch ihre Bestellungen, verwechselt Speisen oder enttäuscht durch sonstiges "unprofessionelles" Verhalten. Wie soll man darauf reagieren?
Die einen kehren dies unter den Teppich und versuchen die Sache mit einem Grinsen schnellstens zu vergessen, die anderen möchten ihrem ¨rger gerne Geltung verschaffen. In einem solchen Fall bietet es sich für die zweitgenannte Personengruppe an, die jeweilige Bedienung oder gar den Wirt darauf aufmerksam zu machen, da es sich bei den Fehlern der Bedienung in einem solchen Fall um "bloße Unannehmlichkeiten" handelt. Bermerkt man anschließend eine klare Besserung und zügige Bedienung, so haben sie kein Recht, nicht oder weniger zu bezahlen.
Wird es jedoch auch nach der Beschwerde nicht besser, und müssen sie beispielsweise 1,5 Stunden auf ihr Essen warten, so handelt es sich dabei bereits um "mangelhafte Leistung". In einem solchen Fall haben sie einen Minderungsanspruch und dürfen die Rechnung bis zu 20 Prozent kürzen.
Von einem Trinkgeld können sie selbstverständlich in beiden Fällen getrost absehen. (js)
Die einen kehren dies unter den Teppich und versuchen die Sache mit einem Grinsen schnellstens zu vergessen, die anderen möchten ihrem ¨rger gerne Geltung verschaffen. In einem solchen Fall bietet es sich für die zweitgenannte Personengruppe an, die jeweilige Bedienung oder gar den Wirt darauf aufmerksam zu machen, da es sich bei den Fehlern der Bedienung in einem solchen Fall um "bloße Unannehmlichkeiten" handelt. Bermerkt man anschließend eine klare Besserung und zügige Bedienung, so haben sie kein Recht, nicht oder weniger zu bezahlen.
Wird es jedoch auch nach der Beschwerde nicht besser, und müssen sie beispielsweise 1,5 Stunden auf ihr Essen warten, so handelt es sich dabei bereits um "mangelhafte Leistung". In einem solchen Fall haben sie einen Minderungsanspruch und dürfen die Rechnung bis zu 20 Prozent kürzen.
Von einem Trinkgeld können sie selbstverständlich in beiden Fällen getrost absehen. (js)
