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Darf man gehen, wenn trotz wiederholter Aufforderung die Rechnung nicht kommt?
Nachdem sie zufrieden im Restaurant gespeist haben, würden sie nun gerne die Rechnung bezahlen. Sie winken die Bedienung zu ihrem Tisch und fordern die Rechnung. Daraufhin passiert leider nichts mehr.
Sie sitzen nun unruhig an ihrem Tisch - umso schlimmer, wenn sie noch dazu in Eile sind - und warten vergebens auf die Rechnung.
Doch was tun? Wie lange warten? Kann man einfach das Restaurant verlassen, da man schließlich vergebens um die Rechnung gebeten hat?
So einfach ist es jedoch leider nicht. So müssen in jedem Fall die konsumierten Speisen und Getränke auch bezahlen.
Trotz alledem muss kein Gast unendlich lange warten, wenn der Wirt oder die jeweilge Bedienung auf das "Rechnung, bitte!" anscheinend nicht reagiert oder trotz allen Aufforderungen die Rechnung nicht bringt. Für Wartezeiten gibt es hier keine festen Regeln. Verlässt der Gast daraufhin jedoch ohne zu zahlen das Restaurant, so kann ihm dies teuer zu stehen kommen; er macht sich nämlich des Betruges schuldig.
Wenn sie also auf Nummer sicher gehen wollen, verlangen sie innerhalb von 30 Minuten vom Wirt 3 malig die Rechnung. Passiert anschließend immer noch nichts, so hinterlassen sie ihren Namen und Anschrift beim Restaurant, so dass ihnen der Wirt die Rechnung nachträglich zuschicken kann. Verlassen sie daraufhin das Restaurant, kann sie der Wirt auch nicht mehr der "Zechprellerei" beschuldigen. (js)
Sie sitzen nun unruhig an ihrem Tisch - umso schlimmer, wenn sie noch dazu in Eile sind - und warten vergebens auf die Rechnung.
Doch was tun? Wie lange warten? Kann man einfach das Restaurant verlassen, da man schließlich vergebens um die Rechnung gebeten hat?
So einfach ist es jedoch leider nicht. So müssen in jedem Fall die konsumierten Speisen und Getränke auch bezahlen.
Trotz alledem muss kein Gast unendlich lange warten, wenn der Wirt oder die jeweilge Bedienung auf das "Rechnung, bitte!" anscheinend nicht reagiert oder trotz allen Aufforderungen die Rechnung nicht bringt. Für Wartezeiten gibt es hier keine festen Regeln. Verlässt der Gast daraufhin jedoch ohne zu zahlen das Restaurant, so kann ihm dies teuer zu stehen kommen; er macht sich nämlich des Betruges schuldig.
Wenn sie also auf Nummer sicher gehen wollen, verlangen sie innerhalb von 30 Minuten vom Wirt 3 malig die Rechnung. Passiert anschließend immer noch nichts, so hinterlassen sie ihren Namen und Anschrift beim Restaurant, so dass ihnen der Wirt die Rechnung nachträglich zuschicken kann. Verlassen sie daraufhin das Restaurant, kann sie der Wirt auch nicht mehr der "Zechprellerei" beschuldigen. (js)

