Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte im Restaurant » Lippenstift am Glas: Kann ich das Getränk von der Rechnung abziehen?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Lippenstift am Glas: Kann ich das Getränk von der Rechnung abziehen?

Es gibt nicht Schlimmeres, als wenn man nach Bestellung der Getränke bereits enttäuscht wird. Sie heben ihr Glas mit ihrer Begleitung und wollen mit dem guten Bordeaux-Wein anstoßen, da fällt ihnen ein Lippenstiftabdruck auf ihrem Glas auf, welches deutlich von ihrer Lippenstiftfarbe abweicht. Schnell ist klar: Das Glas wurde nach Benutzung des letzten Gastes nicht richtig gereinigt.
Dies sollte man nicht mit einem närrischen Grinsen ignorieren, andererseits aber auch nicht gleich das ganze Restaurant auf Schadensersatz verklagen. Es gilt wie immer, eine interessengerechte Lösung zu finden ohne gleich Existenzen auszulöschen.
In einem solchen Fall können sie das Getränk zwar nicht gleich von der Rechnung abziehen, den Preis mindern oder etwas Schadensersatz verlangen, sie können jedoch ein Neues verlangen. Dies ist im Normalfall das Mindeste, was das Restaurant in einem solchen Fall für sie tun würde. (js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑