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Schneemangel im Skiort: Gibt es Geld vom Reisepreis zurück?

Wer eine Skireise bucht und dann alle Hänge grün vorfindet, für den ist in der Regel der Winterurlaub ruiniert. Findige Winterurlauber werden daher auf die Idee kommen, den Reisepreis vom Veranstalter zurück zu verlangen. Grundsätzlich gehören Wind und Wetter aber zum allgemeinen Lebensrisiko. Insofern trägt jeder selber die Gefahr dafür, dass es zum Zeitpunkt des Urlaubs in dem entsprechenden Ort nicht geschneit hat. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Veranstalter im Katalog ausdrücklich mit einer Schneegarantie wirbt. In diesen Fällen kann man den Reisepreis mindern oder sogar ganz vom Vertrag zurücktreten, falls ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Das Amtsgericht München hat für einen derartigen Fall entschieden, dass der Wintersportler ein Viertel des Reisepreises zurückverlangen kann (AG München, Az.: 161 C 10590/89). Muss man hingegen auf ein anderes Skigebiet ausweichen, in dem Schnee liegt, so hat der Veranstaler für alle Kosten aufzukommen, die wegen der zusätzlichen Fahrten anfallen. Zudem kann der Urlauber nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt zehn Prozent Minderung für die Tage beanspruchen, an denen die Fahrten unternommen wurden (LG Frankfurt, Az.: 2/24 S 480/89). (tw)
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