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Skiunfall unter Alkoholeinfluss - zahlt die Versicherung?

Wer einen Skiunfall verursacht, der muss grundsätzlich selber für die Schäden aufkommen, die er dabei verursacht. Stößt man also mit einem anderen Skifahrer zusammen, so muss man dessen Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls sogar ein Schmerzensgeld übernehmen. Dieses ergibt sich aus § 823 BGB, wonach derjenige, der einen anderen verletzt, den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Voraussetzung ist natürlich immer, dass einem der Vorwurf sorgfaltswidrigen Verhaltens gemacht werden kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich nicht an die sogenannten FIS-Regeln hält, die der Internationale Skisportverband herausgegeben hat. Hat man eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so trägt diese in der Regel die Kosten, die man dem Unfallgegner zu ersetzen hat. Allerdings kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn man sich grob fahrlässig verhalten hat. Davon ist auszugehen, wenn man stark alkoholisiert den Berg herab fährt. Die Versicherung ist dann dazu berechtigt, die eigenen Leistungen zu kürzen, sodass der Skifahrer selbst an den Unfallgegner zahlen muss. Vorsicht sollte man also beim "Jagertee" und anderen Alkoholika walten lassen. (tw)
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