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Skiunfall - welche Versicherung zahlt?

Kommt es im Winterurlaub zum Skiunfall, so kann dieses ernste Folgen haben. In den schlimmsten Fällen kann gar der Tod oder ein dauerhafter Schaden zurückbleiben. Aber auch derjenige, der nur mit eingegipsten Gliedmaßen ins Krankenhaus muss, hat häufig schon Heilbehandlungskosten zu tragen. Und wer einen anderen beim Skiunfall verletzt, der muss sogar selber eventuell in die Tasche greifen, um dem anderen die entstandenen Kosten zu ersetzen.

Krankenversicherung, Unfallversicherung für eigene Skiverletzungen

Für eigene Verletzungen kommt im Regelfall die eigene Krankenversicherung auf. Diese trägt die Heilbehandlungskosten. Hat jemand anderes den Unfall verschuldet, so kann die Versicherung in aller Regel sich das Geld vom Schädiger zurückholen. Wer im Ausland, z.B. in Österreich und der Schweiz Wintersport betreibt, für den kann sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung anbieten, die einen Krankenrücktransport sichert. Kommt es sogar zu dauerhaften Schäden, so kann man sich an die eigene Unfallversicherung wenden. Diese übernimmt beispielsweise Kosten, die wegen einer Erwerbsminderung eintreten, die durch die Verletzung entsteht.

Private Haftpflichtversicherung

Verursacht man selber einen Skiunfall mit einem anderen, beispielsweise durch einen Zusammenstoß auf der Skipiste, so ist man im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln des Internationalen Skiverbandes verpflichtet, dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen. Dazu können Heilbehandlungskosten, ein Schmerzensgeld aber auch eine lebenslang zu zahlende Rente gehören. Gegen diese Zahlungen schützt Sie die private Haftpflichtversicherung, die für diese Schäden aufkommt. Sollten Sie sich allerdings grob fahrlässig auf der Piste über alle Regelwerke hinwegsetzen, so ist die Versicherung berechtigt, ihre Zahlung einzuschränken oder ganz zu verweigern.

(tw)
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