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Skiunfall: Welches Recht gilt im Skiurlaub?

Wer sich im Skiurlaub im Ausland befindet steht vor der Frage, welches Recht Anwendung findet. Dieses wird insbesondere bei Skiunfällen brisant. Tritt der Skiunfall in Deutschland ein, so findet auf jeden Fall deutsches Recht Anwendung. Anders kann es sein, wenn der Unfall in ausländischen Skigebieten, wie Österreich, der Schweiz oder Italien geschieht. Dann gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Insofern kann es passieren, dass man plötzlich mit Schadensersatzforderungen nach einem ausländischen Recht konfrontiert wird.

Eine Ausnahme gibt es allerdings. Fahren sich zufälligerweise zwei Deutsche im Ausland "über den Haufen", so findet immer deutsches Recht Anwendung, egal in welchem Land der Unfall geschieht.

(tw)
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