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Darf man im Taxi rauchen?

Wer bereits einmal selbst nach einem Taxi suchend, die Tür eines verqualmten Taxis wieder geschlossen- und sich nach einem Nichtrauchertaxi umgeschaut hat (sofern dies überhaupt möglich war), der musste sicherlich auch schon den ein oder anderen Kommentar des erbosten abgelehnten Taxifahrers über sich ergehen lassen.

Doch Fahrgäste und selbst Taxifahrer können nun aufatmen.

Seit dem 01. September 2007 ist das "Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft. Dies regelt klar in § 1 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG), dass das Rauchen in Kraftfahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen, generell verboten ist.
So gilt dies sowohl für Fahrgast, als auch für den Taxifahrer selber während der jeweiligen Taxifahrt. Betroffen hiervon sind ebenso Leerfahrten und Privatfahrten in den Taxen.
Die Qual der Wahl nach einem nichtraucherfreundlichen Taxi besteht somit nicht mehr, was den Taxi-Alltag ein wenig erleichtern dürfte. (js)
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