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Gibt es eine Ausweispflicht für Taxifahrer?

Aufgrund des unglücklichen Kontextes in Köln in Bezug auf sexuelle Übergriffe auf weibliche Fahrgäste hatte Köln sofort mit einer Regelung in der Taxenordnung reagiert, die den Taxifahrern fortan die Pflicht auferlegte, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Nach einer Klage zweier Taxiunternehmen aus Köln über mehrere Instanzen gab das Bundesverwaltungsgericht ihnen schliesslich Recht.
So liege es nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln sondern in der des Bundesverkehrsministers (Bundesverwaltungsgericht, 30.04.2008, Az.: 3 C 16.07).
Zudem hatte das Bundesverwaltungsgericht zu erkennen gegeben, dass der Bundesverkehrsminister durchaus eine solche Regelung treffen dürfe, ohne dabei die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen. Dies ist jedoch bis jetzt noch nicht geschehen.
Folglich sind Taxiunternehmen bisher noch nicht zur Ausweispflicht ihrer Fahrer während der Taxifahrt gezwungen. Viele Taxiunternehmen befürworten jedoch eine Ausweispflicht und wenden diese bereits für ihre Taxen an.
Folglich kann man heutzutage in einem Taxi erwarten, dass dieses einen Ausweis des jeweiligen Taxifahrers am Armaturenbrett besitzt, die in allen Fällen der Sicherheit des Fahrgastes gilt. (js)
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