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Sonderwünsche im Taxi: Muss der Taxifahrer meinen Wünschen nachkommen (Fensteröffnung, Radiobetrieb)?

Eine Taxifahrt gilt stets als angenehm. Wie verhält es sich jedoch in solchen Situationen, in denen es dem Fahrgast stickig im Taxi erscheint oder die Musik zu laut ist? Hat der Fahrgast hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Radio eingeschaltet ist? Wenn ja, in welcher Lautstärke? Darf er auch entscheiden, ob die Fenster geschlossen sind?

Es ist zunächst nicht nur die "Beförderung" als Aufgabe des Taxifahrers zu bezeichnen, sondern auch die Bemühung, dem Fahrgast die Fahrt so angenehm wie möglich zu machen.
Während der Fahrt bestimmt der Fahrgast den Ablauf der Taxifahrt.
So ist es ihm auch vergönnt, bestimmte Sonderwünsche zu äußern. Er kann folglich selbst entscheiden, ob die Fenster geöffnet oder geschlossen sind. Stört diesen das Schiebedach, so kann er um dessen Schließung bitten. Ist ihm die Klimaanlage zu stark eingestellt, so kann er auch hier den Taxifahrer dazu verpflichten, diese auszuschalten; ganz so wie es ihm im jeweiligen Moment beliebt.
Was den Betrieb des Radios angeht, hat der Fahrgast zwar ebenfalls hier das Recht selbst zu entscheiden, wie ihm die Radioeinstellung am besten passt, es muss hier jedoch auch dem Taxifahrer die Möglichkeit gegeben werden, Verkehrsdurchsagen zu hören.
Ob das Funkgerät des jeweiligen Taxifahrers eingeschaltet bleibt, liegt hingegen ganz in der Macht des Taxi-Fahrers. Er kann dies folglich selbst entscheiden. (js)
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