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Ausbildungsvertrag Fahrschule - was beachten?

Beim Abschluss eines Vertrages mit der Fahrschule sollte man darauf achten, dass bestimmte Klauseln in den AGB enthalten sind. Für den Fahrschüler könnten folgende Bestimmungen Wichtigkeit erlangen:

  • Ist eine Ausfallentschädigung vorgesehen wenn ich eine Fahrstunde versäume und der Fahrlehrer dennoch erscheint? Muss ich die Stunde zahlen?
  • Wie kurzfristig muss ich eine Fahrstunde absagen um nicht die Ausfallentschädigung zahlen zu müssen?
  • Wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus? Wann muss ich welchen Betrag zahlen?
  • Muss ich alles auf einmal zahlen, oder je nach Ausbildungsabschnitt gestückelt? Wofür muss ich eine Zahlung leisten?
  • Gibt es Preisrabatte wenn ich neben dem Autoführerschein (Klasse B) auch noch die Fahrerlaubnis fürs Motorrad (Klasse A) erwerbe?
  • Wird automatisch eine Versicherung für den Fall abgeschlossen dass der Fahrschüler einen Unfall baut? Muss ich diese Versicherung separat abschließen?
  • Meldet die Fahrschule mich automatisch zur theoretischen/praktischen Fahrprüfung an oder muss ich selbst tätig werden?
  • Wie viele Fahrstunden brauche ich um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden? Entscheidet der Fahrlehrer oder gibt es starre Regelungen?
(BT, js)
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