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Durchgefallen bei Theorieprüfung - was tun?
Wer durch den theoretischen Teil der Fahrprüfung durchgefallen ist, kann diesen ohne Probleme so oft wiederholen wie er möchte. Es muss allerdings zwischen nicht bestandener und erneuter Theorieprüfung ein angemessener Zeitraum vergangen sein. Gesetzlich vorgesehen ist eine Dauer von mindestens zwei Wochen, bevor man erneut zur Prüfung antreten kann, § 18 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung.
Eine weitere Beschränkung ergibt sich in zeitlicher Hinsicht. Der bei der Führerscheinbehörde gestellte Führerscheinantrag gilt nur für ein Jahr, vom Datum der Antragstellung gerechnet. Wenn in diesem Jahr die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde, verfällt der Antrag und muss neu gestellt werden.
Keine dreimonatige Sperrfrist nach erfolglosem dritten Versuch mehr
Seit dem Jahr 2008 existiert auch keine verlängerte Sperrfrist von 3 Monaten mehr, wenn man drei Mal erfolglos die Theorieprüfung abgelegt hat. Es bleibt also bei maximal zwei Wochen Pause zwischen den einzelnen Versuchen. Finanziell muss man jeden Prüfungsversuch separat bezahlen. Mengenrabatte oder ähnliches gibt es nicht.
(BT, js)