Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte in der Fahrschule » Durchgefallen bei Theorieprüfung - was tun?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Durchgefallen bei Theorieprüfung - was tun?

Wer durch den theoretischen Teil der Fahrprüfung durchgefallen ist, kann diesen ohne Probleme so oft wiederholen wie er möchte. Es muss allerdings zwischen nicht bestandener und erneuter Theorieprüfung ein angemessener Zeitraum vergangen sein. Gesetzlich vorgesehen ist eine Dauer von mindestens zwei Wochen, bevor man erneut zur Prüfung antreten kann, § 18 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung.

Eine weitere Beschränkung ergibt sich in zeitlicher Hinsicht. Der bei der Führerscheinbehörde gestellte Führerscheinantrag gilt nur für ein Jahr, vom Datum der Antragstellung gerechnet. Wenn in diesem Jahr die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde, verfällt der Antrag und muss neu gestellt werden.

Keine dreimonatige Sperrfrist nach erfolglosem dritten Versuch mehr

Seit dem Jahr 2008 existiert auch keine verlängerte Sperrfrist von 3 Monaten mehr, wenn man drei Mal erfolglos die Theorieprüfung abgelegt hat. Es bleibt also bei maximal zwei Wochen Pause zwischen den einzelnen Versuchen. Finanziell muss man jeden Prüfungsversuch separat bezahlen. Mengenrabatte oder ähnliches gibt es nicht.

(BT, js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑