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Fahrschule wechseln - geht das?

Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler zu jeder Zeit ohne Angaben von speziellen Gründen gekündigt werden, beispielsweise um die Fahrschule zu wechseln. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrschulvertrages sehen ein solches außerordentliches Kündigungsrecht ausdrücklich vor. Es gibt keine Frist zur Kündigung, so dass ein Fahrschulwechsel von heute auf morgen ohne Einhaltung irgendwelcher formellen Erfordernisse und auch zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten vorgenommen werden kann. Allerdings sollten bereits terminierte Fahrstunden im Voraus abgesagt werden, da dem Fahrlehrer sonst ein Entschädigungsanspruch zusteht, wenn er erfolglos auf den schon gewechselten Fahrschüler gewartet hat.

Finanziell muss der Fahrschüler nur das erstatten, was er auch tatsächlich in Anspruch genommen hat, d.h. die geleisteten Fahrstunden und eine mögliche theoretische Fahrprüfung. Eine Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausstieg oder ähnliches ist, wenn die AGB so etwas vorsehen, unwirksam.

Beim Wechsel der Fahrschule sollte man sich von der alten Fahrschule eine Bescheinigung über bereits vorgenommene Fahrstunden ausstellen lassen und mit dem neuen Fahrlehrer abklären, ob die geleisteten Sonderfahrten vollumfänglich anerkannt werden, um genau an dem Punkt weiterzumachen wo man in der alten Fahrschule aufgehört hat.

(BT, js)
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