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Praktische Fahrprüfung durchgefallen - was tun?

Ebenso wie bei der theoretischen Fahrprüfung kann man auch die praktische Prüfung ohne weiteres wiederholen wenn man durchgefallen ist. Allerdings ergeben sich einige Besonderheiten die es zu beachten gilt. Man darf zum einen den zweiten Anlauf nicht sofort, sondern frühestens zwei Wochen nach dem Fehlversuch vornehmen. Zum anderen muss man jeden weiteren Versuch extra bezahlen.

Nach drittem Fehlversuch keine dreimonatige Sperrfrist mehr

War man bereits drei mal durch den praktischen Teil der Fahrprüfung gefallen, so musste bis zum Oktober 2008 eine Pause von drei Monaten eingehalten werden nach deren Ablauf man zum nächsten Versuch ansetzen kann. Diese Sperrfrist ist nunmehr auch für die praktische Prüfung weggefallen, so dass man nur noch mindestens zwei Wochen abwarten muss, § 18 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung.

Praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorie abgelegt werden

Weiterhin ist zu beachten dass eine zuvor abgelegte theoretische Führerscheinprüfung nur ein Jahr ihre Gültigkeit behält. Absolviert man in diesem Zeitraum nicht auch erfolgreich die praktische Prüfung so verfällt die Theorie, § 18 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung.

(BT, js)
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