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Eisfläche betreten verboten: Darf man zugefrorene Seen betreten?

Frieren im Winter Seen und Flüsse ein, so reizt es die Menschen oft, die Eisfläche zu betreten. Schlittschuhlaufen, Eisangeln oder Eisbaden sind beliebte Tätigkeiten auf zugefrorenen Seen oder Flüssen. Häufig ist die Eisdicke jedoch nicht groß genug, um den Menschen zu tragen, sodass es Jahr für Jahr zu teilweise tödlichen Unfällen kommt, weil Menschen ins Eis einbrechen.

Aus diesem Grunde haben viele Gemeinden eine Gefahrenabwehrverordnung. In dieser ist häufig auch geregelt, ob das Betreten von Eisflächen erlaubt ist oder nicht. So heißt es beispielsweise für die Stadt Quedlinburg: "Das Betreten von Eisflächen im Gebiet der Stadt Quedlinburg in öffentlich zugänglichen Hofräumen, Betriebsgrundstücken, Gärten oder Anlagen, die im Eigentum der Anlieger sind, ist verboten." Zudem wird es auch verboten, Löcher in das Eis zu schlagen, womit auch dem Eisangeln oder Eisbaden eine Absage erteilt wird. Wer sich nicht daran hält, kann sogar eine Ordnungswidrigkeit begehen. In den Verordnungen ist allerdings oft auch eine Ausnahmeregelung enthalten. Die Stadt kann dann nach ihrem Ermessen eine Freigabe für die Eisfläche erteilen.

Insofern ist es ratsam, bei der eigenen Gemeinde nachzufragen, ob Sonderregelungen für das Betreten der Eisfläche von Seen oder Flüssen bestehen.

(tw)
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