Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , , , ,
EuGH-Urteil: Diskriminierung von Vätern in Deutschland - jetzt doch Anspruch auf Sorgerecht?
Der europäische Gerichtshof (EuGH) erließ ein wegweisendes Urteil für die unverheirateten Väter unseres Landes.
So haben Väter den Anspruch auf eine bessere Verteilung des Sorgerechts; die jetzige Bevorzugung von unverheirateten Müttern stelle eine Diskriminierung der Väter dar & somit bedarf es der schnellstmöglichen Gesetzeskorrektur.
Doch was ändert sich konkret für die Väter durch das Urteil?
Nach bislang geltender Rechtslage konnten unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. So lautete das Argument, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Die Mütter haben sozusagen ein "Veto-Recht" gegenüber den Vätern.
Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
Der deutsche Gesetzgeber ist nun durch das Urteil des EuGH dazu aufgefordert, dieses "Veto-Recht" der unverheirateten Mütter dahingehend zu ändern, dass es in Zukunft nicht mehr dem Einverständnis der Mutter bei der Frage um das Sorgerecht bedarf und es dadurch zu einer fairen Verteilung des Sorgerechts komme, bei der nicht die einseitige Entscheidung der Mutter letztlich ausschlaggebend ist.
Die Umsetzung soll laut Straßburger Gerichtshof von Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden. (js)
So haben Väter den Anspruch auf eine bessere Verteilung des Sorgerechts; die jetzige Bevorzugung von unverheirateten Müttern stelle eine Diskriminierung der Väter dar & somit bedarf es der schnellstmöglichen Gesetzeskorrektur.
Doch was ändert sich konkret für die Väter durch das Urteil?
Nach bislang geltender Rechtslage konnten unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. So lautete das Argument, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Die Mütter haben sozusagen ein "Veto-Recht" gegenüber den Vätern.
Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
Der deutsche Gesetzgeber ist nun durch das Urteil des EuGH dazu aufgefordert, dieses "Veto-Recht" der unverheirateten Mütter dahingehend zu ändern, dass es in Zukunft nicht mehr dem Einverständnis der Mutter bei der Frage um das Sorgerecht bedarf und es dadurch zu einer fairen Verteilung des Sorgerechts komme, bei der nicht die einseitige Entscheidung der Mutter letztlich ausschlaggebend ist.
Die Umsetzung soll laut Straßburger Gerichtshof von Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden. (js)
