Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte in sonstigen Fällen » Gesetzesänderungen: Was ändert sich zum 1. Januar 2010 für Verbraucher?

Anwalt fragen

Anwaltshotline
Anwaltshotline:

0900 - 1 875 123 121

1,99 Euro / Min, ggf. abweichende Preise aus Mobilnetzen, in Kooperation mit www.deutsche- anwaltshotline.de

Eine Frage stellen*

» Jetzt fragen
* Hinweis: Keine Rechtsberatung, die Frage wird an das Laienforum gerichtet.

Gesetzesänderungen: Was ändert sich zum 1. Januar 2010 für Verbraucher?

Jahreswechsel bringen oft auch rechtliche Änderungen mit sich. Alte Gesetze treten außer Kraft und neue werden eingeführt. Damit sind häufig auch weitreichende Änderungen für den Bürger verbunden, sowohl positiver als nach negativer Natur. Auch zum 1. Januar 2010 wird sich einiges ändern:

Bürgerentlastungsgesetz

Als wichtigstes Gesetz tritt das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dieses betrifft unter anderem die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Nach dem neuen Gesetz können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun besser steuerlich abgesetzt werden, wovon privat als auch gesetzlich Versicherte profitieren. Dazu wurden die Obergrenzen der Absetzbarkeit um 400 Euro auf 2.800 für Selbständige bzw. 1.900 für Arbeitnehmer angehoben.

Mehr Kindergeld

Zudem soll ab 2010 mehr Kindergeld gezahlt werden. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass 20 Euro mehr Kindergeld zu zahlen sind. Für das erste und zweite Kind gibt es damit monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Zudem soll der Kinderfreibetrages auf 7.008 Euro erhöht werden.

Verschärfung von Umweltzonen

Ab dem 1. Januar 2010 verschärfen einige Kommunen nun auch die Einfahrtsregeln für die innerstädtischen Umweltzonen. So dürfen in Berlin und Hannover nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in die Zone fahren. Allen anderen Fahrzeugen, sei es mit roter, gelber oder gar keiner Plakette ist die Einfahrt verboten. Auch die Städte Bonn, Heidelberg und Freiburg richten eine Umweltzone ein.

Kein Schutz vor "Knöllchen" aus dem Ausland

Wer glaubt im Ausland könne er mit dem Auto ordentlich Gas geben und komme unbehelligt davon, weil die Strafen in Deutschland nicht vollstreckt werden können, der irrt ab 2010 und sollte besser den Fuß vom Gas nehmen. Voraussichtlich ab 1. Oktober sollen alle EU-Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können. Teilweise - je nach Land - sind auch bis zu zwei Jahre alte Strafzettel noch vollstreckbar.

Sonnenstudioverbot für Kinder - bis zu 50.000 Euro Strafe

Seit August 2009 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren keinen Sonnenstudios mehr betreten. Um dieses Verbot zum Schutz der Gesundheit der Kinder durchzusetzen droht ab 1. März 2010 dem Betreiber des Sonnenstudios nun eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, wenn er doch Minderjährige hereinlassen sollte.

Senkung der Einkommenssteuer

Ab 1. Januar 2010 wird auch die Einkommenssteuer gesenkt. Im Jahr 2009 sank bereits der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent und der Grundfreibetrag stieg auf 7.834 Euro. In 2010 steigt er sogar auf 8.004 Euro. Zudem erhöht sich die Grenze, ab welcher der Höchststeuersatz von 42 Prozent angelegt wird. Von derzeit 52.552 wird dieser auf 52.882 Euro angehoben. Der höchste Steuersatz von 45 Prozent, oder auch Reichensteuersatz genannt, wird künftig erst ab 250.731 Euro bei Alleinstehenden veranschlagt. Bis jetzt lag dieser bei 250.401 Euro. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag.

Handygebühren im EU-Ausland

Wer im EU-Ausland mit dem Handy telefoniert, der kann ebenfalls auf Erparnisse hoffen. Ab dem 1. Juli 2010 beträgt der Höchstpreis 39 Cent netto pro Minute (46 Cent brutto). Für angenommene Anrufe auf dem Handy dürfen maximal 15 Cent berechnet werden. Ab Mitte 2010 soll dann auch das Abhören der Mobilbox im Ausland kostenlos sein.

Keine Glühbirnen mehr mit 75 Watt

Auch die Abschaffung der Glühbirne wird weiter vorangetrieben. Ab dem 1. September dürfen keine klaren Birnen mit mehr als 75 Watt mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch einige Halogenleuchten mit mehr als 75 Watt werden verboten. Glüh- und Halogenlampen die sich noch in den Lagern der Verkäufer befinden, dürfen die Händler aber weiterhin verkaufen.

(tw)

Verwandte Artikel