Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte in sonstigen Fällen » Ist ein Gerichtstermin an Weiberfastnacht um 11.11 Uhr ernst zu nehmen?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Ist ein Gerichtstermin an Weiberfastnacht um 11.11 Uhr ernst zu nehmen?

Dazu gilt zu sagen, dass Gerichtstermine stets ernst zu nehmen sind.
Es gab jedoch in München den obstrusen Fall, dass ein Münchener Richter den Gerichtstermin einer Unterhaltsklage auf 11 Uhr 11 an Weiberfastnacht legte. Die Klägerin, eine allein erziehende Mutter eines behinderten Kindes, beschwerte sich daraufhin beim Oberlandesgericht München, dass der zuständige Richter voreingenommen sei und ihre Unterhaltssache in keiner Weise ernst nehmen würde.
Das Oberlandesgericht lehnte den Ablehnungsversuch der Klägerin jedoch mit der Begründung ab, man könne von den streitenden Parteien in Familiensachen an Karneval sicherlich ein wenig Humor erwarten. Demzufolge sind selbst Gerichtstermine an obstrusen Daten wie z.B. auch dem 01. April stets ernst zunehmen und bedeuten noch lange nicht, dass der zuständige Richter voreingenommen ist und daher wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann. (js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑