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Nächtliche Ruhestörungen an Karneval, was tun?

Was mittlerweile durchaus bekannt sein dürfte ist: „Kölner Jecken dürfen Krach machen“. So sind auch seit Jahrzehnten Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval, insbesondere in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag durch Gaststättenbesucher mit Trommeln und anderen Instrumenten „bewaffnet“ oder gar zu laute Stereoanlagen üblich und müssen demnach auch ausnahmsweise während dieser „Karnevalsphase“ geduldet werden.
Ein Amtsrichter veranschaulichte hier, dass „das Immissionsgesetz zwar festlege, dass ab 22.00 Uhr Ruhe zu herrschen habe, so dass sich jedermann dem ungestörten Schlaf hingeben kann; dies sei während des Kölner Karnevals jedoch geradezu unmöglich“. „An diesen drei feierlichen Tagen stelle sich gar die Frage, ob dies Gesetz wirklich Anwendung finden kann“, so der Amtsrichter.
Ein Kölner Gastwirt ist demnach ebenso wenig dazu verpflichtet, gegen lautstark feiernde Gäste am Karnevalswochenende über „Ermahnungen“ noch weiter massiv vorzugehen und diese wie sonst üblich, sogar gegebenenfalls aus seinem Lokal zu entfernen (Amtsgericht Köln, Az.: 532 OWi 183/96). (js)
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