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Silvester-Unfall: Wer zahlt bei Verletzungen durch Feuerwerk (Knallkörper, Raketen, Böller)?

In den Silvesternächten kommt es häufig zu Unfällen, weil mit Knallkörpern nicht richtig umgegangen wird. Durch Böller oder Raketen können ernsthafte Verletzungen oder Verbrennungen verursacht werden. Wird in Menschenmassen "geböllert", so wird man häufig gar nicht in Erfahrung bringen können, wessen Knallkörper die Verletzungen herbeigeführt hat. Falls doch, oder sollte im kleineren Kreis das Feuerwerk gezündet werden, so gelten folgende Regeln: Ist dem Feuerwerker ein Fehlverhalten vorzuwerfen, so muss dieser nach § 823 BGB für die entstandenen Schäden haften. Dieses Fehlverhalten kann zum Beispiel daraus resultieren, dass nicht der richtige Sicherheitsabstand zu anderen Menschen eingehalten oder nicht zugelassenes Feuerwerk verwendet wurde. Auch das absichtliche Bewerfen von anderen Menschen mit Knallkörpern ist sorgfaltswidrig. Kommt es dann infolge dieser Nachlässigkeit zu einem Unfall, muss der das Feuerwerk entzündende für Schäden haften. Dazu gehören beispielsweise die Behandlungskosten, Kosten für beschädigte Jacken oder Kleidung als auch ein Schmerzensgeld. Wer allerdings in der Silvesternacht leicht brennbare Kleidung anzieht, der kann eventuell schnell das Nachsehen haben. So hat das Oberlandesgericht Jena entschieden, dass leicht brennbare Kleidung die Verletzungsgefahr erhöht und der Verletzte ein Mitverschulden an einem Unfall trägt. Es wurde in diesem Einzelfall daher eine Teilung des Schadens von 50% vorgenommen (OLG Jena, 23.10.2007, Az.: 5 U 146/06). (tw)
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