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Strompreiserhöhung: Wie wehren? Widerspruch einlegen?
Gerade zum Jahreswechsel werden häufig die Strompreise erhöht. Dieses wird derzeit insbesondere mit dem Gesetz über erneuerbare Energien begründet (EEG). So hebt Vattenfall Hamburg z.B. seine Preise für private Endverbraucher um 4,4% an. Was viele nicht wissen: Man kann sich gegen eine Strompreiserhöhung auch wehren. Unternehmen, die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge erbringen - und dazu gehört auch die Stromlieferung - müssen die Preise nämlich nach "billigem Ermessen" festsetzen. Dieses ist in § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) konkretisiert. Demnach ist die Erhöhung unzulässig, wenn sie nicht der Billigkeit entspricht. Insofern sollten Verbraucher einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen. Dann muss das Unternehmen plausibel darlegen, worauf die Erhöhung basiert. Im Zweifel kann man auch ein Gericht damit beauftragen, die Angemessenheit der Strompreiserhöhung zu prüfen. Auch das steht in § 315 BGB.
(tw)
