Täglich schließen wir Verträge, zahlen unsere Miete, Steuern und Rechnungen. Die Zahlung an sich stellt eine Selbstverständlichkeit dar im Sinne des Rechtsgrundsatzes pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten"). Demnach hat ein jeder auch ein Anrecht auf die Zahlung bzw. Einhaltung dieses rechtlichen Grundsatzes.
Allerdings gibt es eine Zeitperiode, in der die jeweiligen Ansprüche auch geltend gemacht werden müssen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar, und somit "verjährt".
Es gibt für jeden Anspruch jedoch unterschiedliche Verjährungsfristen.
Hier die wichtigsten Beispiele:
6 Monate
- Leihvertrag, (konkret: Schadenersatz bei Beschädigung)
1 Jahr
- Nachforderung der Mietnebenkosten
- Nachforderung von Nebenkosten
- Steuern (nicht hinterzogene)
- Zölle (nicht hinterzogen)
2 Jahre
- Reparaturrechnung
- Gewährleistung beim Kauf
- Honorar des Rechtsanwalts
- Handwerkerrechnung (2-5 Jahre)
- Werkvertrag (2-5 Jahre)
3 Jahre
- Forderung des Kaufpreises bei "beweglichen" Sachen
- Sozialversicherungs-Beitragsrückstand
- Rückzahlung der Mietkaution
- Miete
- Telefonrechnung
- Gaststättenrechnung
- Gehalt und Lohn
- Darlehenszinsen
- Beförderungsleistungen (Bus oder Taxi)
- Schadenersatz
- Arztrechnung
- Krankenhausrechnung
- Darlehen-Rückzahlung
- Abonnement
- Leasing-Raten
- Honorar des Architekten
- Dienstleistungsrechnung (generell)
- Rückzahlung eines Kredits
- Fahrgeld
- Anwaltshonorar
- Notargebühren
- Leihvertrag (konkret: Rückgabe der Leihsache)
- Autovermieter
- Reisevertrag
- Pachtzahlung
- Sachverständigen-Gutachten
- Steuerberaterhonorar
- Unterhalt
- Verkehrsunfall
- Bereicherung, die ungerechtfertigte
- Mitgliedsbeitrag
- Makler-Provision
- Hotelrechnung
4 Jahre
- Gerichtskosten
5 Jahre
- Finanzamt (Steuerforderungen)
- Nicht hinterzogene Steuern (Verjährung der Zahlung)
- Baumängel
10 Jahre
- Grundstücksübertragung
- Forderung des Kaufpreises bei Grundstücken
30 Jahre
- Mahnbescheid
- Vorsätzlicher Sozialversicherungs-Beitragsrückstand
