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Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig - bekomme ich jetzt mehr Geld?

Am 09.Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig sind und demnach neu berechnet werden müssen. Die bisherigen Leistungen genügen nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Der Gesetzgeber muss bis 31.12.2010 eine Neuregelung treffen, während bis dahin die "verfassungswidrigen Vorschriften" vorerst anwendbar bleiben. Konkrete Sätze hat das Bundesverfassungsgericht nicht festgelegt, überlässt dies stattdessen dem "Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers, gibt jedoch vor, dass diese entsprechend "realitätsgerecht" sein müssen.

Die Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsende Partner und Kinder seien "nicht offensichtlich unzureichend". Daraus resultiert, dass der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, jegliche Leistungen zu erhöhen. Bei schulpflichtigen Kindern sei eine Erhöhung jedoch sehr wahrscheinlich. So rügte der erste Senat, dass gerade Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner nicht berücksichtigt wurden, die jedoch zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehören.

Zudem sei der Regelsatz für Alleinstehende in Höhe von derzeit 359 Euro nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden. Problematisch sei hierbei, so das Bundesverfassungsgericht, dass bei den einzelnen Ausgabepositionen prozentuale Abschläge gerade für Güter, wie z.B. Segelflugzeuge, Maßanzüge oder Pelze gemacht wurden, ohne zu klären, ob die Vergleichsgruppe des unteren Fünftels gar derartige Ausgabe getätigt hat.

Der Gesetzgeber muss bei der Neuregelung nun gerade darauf achten, den Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines "laufenden", "besonderen", "unabweisbaren" Bedarfs zu regeln. Dies betrifft gerade Hartz-IV-Empfänger mit chronischen Krankheiten, für die die Krankenkasse nicht zahlt. Dies wird dann einklagbar sein, was jedoch nur eine kleine Zahl betrifft.

(js)
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