Schlagworte im Rechtsratgeber

A-Auskunft


Welche Auskünfte darf die SCHUFA Dritten erteilen? (A-Auskünfte, B-Auskünfte)?
in Meine Rechte bei der Schufa

Die SCHUFA darf nur ihren Vertragspartnern Auskünfte erteilen. Es dürfen also nur Dritte Auskünfte erhalten, die selbst Auskünfte an die SCHUFA liefern. Das bedeutet, dass Forderungen Privater (z.B. Unterhaltsforderungen, private Darlehen) nie bei der SCH... (mehr)

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A-Auskunft
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