Schlagworte im Rechtsratgeber
A-Auskunft
Welche Auskünfte darf die SCHUFA Dritten erteilen? (A-Auskünfte, B-Auskünfte)?
in Meine Rechte bei der SchufaDie SCHUFA darf nur ihren Vertragspartnern Auskünfte erteilen. Es dürfen also nur Dritte Auskünfte erhalten, die selbst Auskünfte an die SCHUFA liefern. Das bedeutet, dass Forderungen Privater (z.B. Unterhaltsforderungen, private Darlehen) nie bei der SCH... (mehr)
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