Schlagworte im Rechtsratgeber
Angebot
Wer trägt die Ebaygebühren?
in Meine Rechte bei eBayDie eBay-Gebühren trägt grundsätzlich derjenige, der das Angebot einstellt, also der Verkäufer. Dabei wird bei eBay zum einen Angebotsgebühr erhoben, die auch in dem Fall, dass die Ware nicht verkauft wird, nicht zurückerstattet wird, zum anderen eine zus... (mehr)
, , , , , ,Sonderangebot ausverkauft: Müssen Sonderangebote mindestens zwei Tage vorrätig sein?
in Meine Rechte als KäuferWirbt ein Händler mit Sonderangeboten, so kommt es manchmal vor, dass diese schnell aufgebraucht sind und der Kunde das Nachsehen hat. Es besteht sogar die Gefahr, dass Verkäufer mit besonders günstigen Angeboten werben, davon aber nur eine... (mehr)
, , , , ,Abweichende Auftragsbestätigung eingegangen, durch Schweigen angenommen? (Kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
in Meine Rechte als ExistenzgründerVerhandeln Sie mit dem Geschäftspartner und glauben sie sich einig zu sein, so kann es vorkommen dass dieser eine "Auftragsbestätigung" an sie schickt, in der noch einmal die wesentlichen Inhalte des Gespräches festgehalten werden. Weicht d... (mehr)
, , , , , ,Führt schriftliche Bestellung schon zu festem Kaufvertrag?
in Meine Rechte als KäuferWenn jemand eine schriftliche Bestellung aufgibt, so führt das in der Regel noch nicht direkt zu einem Kaufvertrag. In der Bestellung liegt nämlich ein Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Ein Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn a... (mehr)
, , , , ,Muss ich als Unternehmer bei meinen Angeboten (z.B. bei eBay) stets den vollständigen Namen angeben?
in Meine Rechte als WebmasterHändler, als Einzelpersonen, die gewerblich handeln, sind dazu verpflichtet dem Verbraucher ihren Namen und ihre „ladungsfähige Anschrift“ zu nennen. Diese korrekte Namensnennung umfasst dabei stets die „Angabe des Familiennamens“ und des „volls... (mehr)
, , , ,Wo muss sich die Widerrufsbelehrung beim Angebot befinden?
in Meine Rechte als WebmasterDer Unternehmer ist dazu verpflichtet, „den Verbraucher klar und verständlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen“. Doch wo macht man dies am besten in seinem Angebot?Man sollte dabei stets beachten, dass dem Verbraucher nur der kleinstmögliche ... (mehr)
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