Schlagworte im Rechtsratgeber
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Muss ich als Unternehmer bei meinen Angeboten (z.B. bei eBay) stets den vollständigen Namen angeben?
in Meine Rechte als WebmasterHändler, als Einzelpersonen, die gewerblich handeln, sind dazu verpflichtet dem Verbraucher ihren Namen und ihre „ladungsfähige Anschrift“ zu nennen. Diese korrekte Namensnennung umfasst dabei stets die „Angabe des Familiennamens“ und des „volls... (mehr)
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