Schlagworte im Rechtsratgeber
Angebotsgebühr
Wer trägt die Ebaygebühren?
in Meine Rechte bei eBayDie eBay-Gebühren trägt grundsätzlich derjenige, der das Angebot einstellt, also der Verkäufer. Dabei wird bei eBay zum einen Angebotsgebühr erhoben, die auch in dem Fall, dass die Ware nicht verkauft wird, nicht zurückerstattet wird, zum anderen eine zus... (mehr)
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