Schlagworte im Rechtsratgeber
Arbeitsbefreiung
Müssen Beamte an Karneval arbeiten?
in Meine Rechte in sonstigen FällenDie Gewährung von Dienstbefreiung am Rosenmontag liegt, nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, ganz allein in der Macht des "Dienstherren", folglich des Arbeitgebers. Nach dieser Entscheidung existiert eine "betriebliche Ü... (mehr)
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