Schlagworte im Rechtsratgeber
Auskunftspflicht
Muss man auf GEZ-Briefe antworten? Sind falsche Antworten erlaubt?
in Meine Rechte bei der GEZNein, grundsätzlich besteht keine gesetzlich geregelte Pflicht auf die Briefe der GEZ zu antworten. Es besteht lediglich die Verpflichtung vorhandene Rundfunkempfangsgeräte anzumelden und hierfür Gebühren zu entrichten. Haben sie bereits ihre Empfangsgerä... (mehr)
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