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Was bedeutet die Fünf-Prozent-Klausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag?
in Meine Rechte bei Wahlen

Diese sog. Sperrklausel ist in § 6 Absatz 6 Bundeswahlgesetz (BWG) geregelt und soll einer Zersplitterung des Bundestages in unzählige kleine Fraktionen entgegenwirken, stabile Mehrheiten fördern und so die Handlungsfähigkeit des Bundestage... (mehr)

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