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Fragebogen


Zensus - Muss ich den Fragebogen ausfüllen?
in Meine Rechte bei der Volkszählung

Ja. Wenn Sie einen Fragebogen erhalten haben, so sind Sie verpflichtet, diesen auch auszufüllen. Die Informationspflicht folgt aus § 18 Zensusgesetz 2011 (ZensG). Dort heißt es: "(1) Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht." Diese N... (mehr)

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