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Glätteunfall
Glatter Bürgersteig: Wer haftet beim Glätteunfall, wenn nicht gestreut wurde?
in Meine Rechte als GrundstückseigentümerWer hinfällt und sich verletzt, da der Bürgersteig nicht richtig gestreut oder geräumt wurde, kann von demjenigen Ersatz verlangen, der den Gehweg hätte räumen müssen. Dieser muss dann Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Sch... (mehr)
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