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Grundstückskaufvertrag


Im Grundstückskaufvertrag ist ein niedriger Kaufpreis angegeben, als wirklich vereinbart - was muss ich zahlen?
in Meine Rechte als Grundstückseigentümer

Eine häufige Praxis beim Kauf von Grundstücken ist es, nicht den wahren Kaufpreis, sondern einen niedrigeren als den tatsächlich vereinbarten anzugeben. Hintergrund ist der, dass Grundstückskaufverträge zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung durch einen Not... (mehr)

Grundstückskaufvertrag
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