Schlagworte im Rechtsratgeber

Hehlerei


Kann man an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben?
in Meine Rechte als Käufer

Nein, an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das steht ausdrücklich in § 935 BGB. Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer selber davon ausging, ... (mehr)

, , , , ,
Hehlerei
, , ,

 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑