Schlagworte im Rechtsratgeber
Hehlerei
Kann man an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben?
in Meine Rechte als KäuferNein, an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das steht ausdrücklich in § 935 BGB. Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer selber davon ausging, ... (mehr)
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