Schlagworte im Rechtsratgeber

Mängelanzeige


Wie muss ich Reisemängel am Urlaubsort melden?
in Meine Rechte als Urlauber

Grundsätzlich müssen Sie auftretende Mängel sofort am Urlaubsort melden. Dem Reiseveranstalter muss Gelegenheit gegeben werden, die Mängel zu beseitigen. Machen Sie das nicht, so sind Ihre Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. ... (mehr)

, , ,
Mängelanzeige
, , , ,

 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑