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Muss man Inkassomitarbeiter die Wohnung betreten lassen? Was tun bei Drohung / Befragung der Nachbarn?
in Meine Rechte beim Inkasso

Nein. Niemand hat das Recht Ihre Wohnung zu betreten. Nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug, Zwangsvollstreckung, etc.) kann ein Richter die Durchsuchung anordnen. Dies ist sogar im Grundgesetz in Art. 13 GG festgelegt. Inkassomitarbeiter sind kei... (mehr)

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