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Surfen auf Pornoseiten am Arbeitsplatz - droht fristlose Kündigung?
in Meine Rechte als Arbeitnehmer

Benutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke, so verletzt er seine Arbeitsplicht. Die private Nutzung des Internets dürfe die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich... (mehr)

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