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Terrassentür


Grobe Fahrlässigkeit - muss die Versicherung trotzdem zahlen?
in Meine Rechte als Versicherter

"Alles oder nichts" - so war es früher der Fall. Die Ansprüche gegenüber dem Versicherer erloschen gänzlich, sobald einem "grobe Fahrlässigkeit" - nachgewiesen werden konnte. Grob fahrlässig handelte dabei derjenige, der die ... (mehr)

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