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Umbuchung


Reise umbuchen auf Dritten bei Verhinderung – geht das?
in Meine Rechte als Urlauber

Ja, gemäß § 651b BGB haben sie einen Anspruch auf Umbuchung gegen den Reiseveranstalter. Sie können bis zu Reisebeginn verlangen, dass ein anderer die Reise für sie antritt (sog. Ersetzungsbefugnis). Jedoch bleiben sie gegenüber ... (mehr)

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Umbuchung
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