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Kann ich bei Mängeln den Urlaub abbrechen?
in Meine Rechte als Urlauber

Ja, bei gravierenden Mängeln können sie gemäß § 651e BGB die Reise kündigen. Entscheidend ist, ob es ihnen noch zumutbar ist die weitere Reise fortzusetzen (OLG Frankfurt, 2.2.2006 Az.: 1692/05). So hat das Amtsgericht Frankfurt ... (mehr)

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