Schlagworte im Rechtsratgeber
befriedete Bannkreise
Gibt es Bereiche, in denen nicht demonstriert werden darf?
in Meine Rechte bei DemonstrationenIn Deutschland gibt es bestimmte Bereiche, in denen grundsätzlich nicht demonstriert werden darf. Diese werden nach § 16 des Versammlungsgesetzes (VersG) als sogenannte "befriedete Bannkreise" bezeichnet. Die Bannkreise befinden sich um staatliche Instit... (mehr)
, befriedete Bannkreise
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