Schlagworte im Rechtsratgeber

falsche Sache


Rückgabe möglich wenn irrtümlich falsche Sache gekauft?
in Meine Rechte als Käufer

Haben Sie im Eifer des Gefechtes irrtümlich zur falschen Sache gegriffen und diese gekauft (z. B. den Roten statt den rosa Pullover), so können Sie ihre Willenserklärung, die zum Kaufvertrag geführt hat, anfechten. Das regelt § 119 Abs... (mehr)

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falsche Sache
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