Schlagworte im Rechtsratgeber
falsche Sache
Rückgabe möglich wenn irrtümlich falsche Sache gekauft?
in Meine Rechte als KäuferHaben Sie im Eifer des Gefechtes irrtümlich zur falschen Sache gegriffen und diese gekauft (z. B. den Roten statt den rosa Pullover), so können Sie ihre Willenserklärung, die zum Kaufvertrag geführt hat, anfechten. Das regelt § 119 Abs... (mehr)
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