Schlagworte im Rechtsratgeber
nennung
Muss ich als Unternehmer bei meinen Angeboten (z.B. bei eBay) stets den vollständigen Namen angeben?
in Meine Rechte als WebmasterHändler, als Einzelpersonen, die gewerblich handeln, sind dazu verpflichtet dem Verbraucher ihren Namen und ihre „ladungsfähige Anschrift“ zu nennen. Diese korrekte Namensnennung umfasst dabei stets die „Angabe des Familiennamens“ und des „volls... (mehr)
, , , ,Muss ich bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet den Urheber nennen?
in Meine Rechte als WebmasterDavon abgesehen, dass sich kaum ein Webmaster der einzelnen Urheberrechte an Bildern bewusst ist und diese ohne Rücksicht auf den Urheber meist unüberlegt verwendet und veröffentlicht, spielt auch die Urhebernennung eine große Rolle u... (mehr)
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